Ihre Investitionen:
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(Die Leistungen für Psychotherapie sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG) *zuzüglich 19% Umsatzsteuer (Paartherapie mit therapeutischem Hintergrund ist umsatzsteuerfrei)
(Änderungen vorbehalten. Ab 20 Uhr, Wochenende und Feiertags +15 % Aufschlag)
Vorteile als Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie in der Regel sehr zügig mit der Therapie beginnen. Es gibt keine Aktenvermerke oder Einträge bei der Krankenkasse. Des Weiteren können Sie ein psychotherapeutisches Verfahren wählen, welches zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt. Krankenkassen zahlen in der Regel nur für psychoanalytische, tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Verfahren.
Zudem können Sie frühzeitig und präventiv Hilfe in Anspruch nehmen und dadurch gesundheitlichen Schäden vorbeugen. Prophylaktische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der psychischen Gesundheit sind im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorgesehen.
Krankenkassen
Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die Therapie übernimmt, sollten Sie direkt mit dieser klären.